Die Förderung ist grundsätzlich für KMUs gedacht. Daher sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, damit go-digital beantragt werden kann. Rechtlich selbständige Unternehme des Handwerks oder der gewerblichen Wirtschaft sind begünstigt, wenn sie eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben, der Vorjahresumsatz- oder die Vorjahresbilanzsumme nicht mehr als 20 Millionen Euro betragen hat und weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt wurden. Außerdem muss das Unternehmen nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sein. Nicht mehr förderfähig sind Unternehmen, die in einem fließenden Zeitraum von drei Steuerjahren Deminimis-Beihilfen von mehr als 200.000 Euro erhalten haben.
Einige Unternehmen sind nicht förderfähig. Die sind beispielsweise Freie Berufe nach § 18 EStG, gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine, Beratungsunternehmen im Bereich Steuer, Wirtschaft und Recht oder insolvente Unternehmen. Bei diesen Unternehmen besteht kein Beratungsbedarf.
Voraussetzungen für Beratungsunternehmen
Wir sind Ihre Agentur für Go-Digital Förderungen
Die Förderhilfe kann nicht durch jedes beliebige Beratungsunternehmen beantragt werden. Vorher muss eine Autorisierung durch das BMWi erfolgen. Ist dies gegeben, kann die Förderhilfe go-digital beantragt werden. Beratungsunternehmen müssen also ihrerseits ebenfalls einige Kriterien erfüllen.
Dazu gehört beispielsweise der Nachweis der fachlichen Expertise, Erfahrungen und spezifische Kenntnisse, gewisse Normen und Qualitätsstandards müssen erfüllt werden, die Webagentur muss rechtlich selbstständig sein und für die vergangenen drei Jahre wirtschaftliche Stabilität sowie Erfahrungen im kleinbetrieblichen Beratungsklientel nachweisen und mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen zusammenarbeiten.
Durch das Förderprogramm soll die Digitalisierung in KMUs und Handwerksbetrieb gebracht werden. In vielen Betrieben wird aus Kostengründen die digitale Transformation vernachlässigt oder erst gar nicht gestartet. Go-digital soll hier helfen, innovative Schritte zum Auf- bzw. Ausbau konkurrenzfähiger IT-Systeme in die Wege zu leiten.
Sicherheit und sachliche Kompetenz sind durch den Autorisierungsprozess gewährleistet. Außerdem übernimmt eine Agentur für go-digital alle erforderlichen Formalitäten. Das BMWi gliedert die Projekte des staatlichen Förderprogramms in die drei Module digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit.
Digitale Geschäftsprozesse
Dieses Modul beschäftigt sich mit der Erläuterung von e-Business-Softwarelösungen für Unternehmensprozesse. Dabei wird großer Wert auf die Sicherheit gelegt. Prozesse im Betrieb oder mit Geschäftspartner bzw. Kunden sollen digitalisiert werden.
Hier ist die Beratung beispielsweise je nach aktuellem Stand im Unternehmen in den Bereichen elektronische Zahlungsabwicklung, Logistik oder Versand-/ Retouren- Management denkbar. Ziel ist die Einführung sicherer elektrischer, mobiler und effizienterer Prozesse.
Digitale Markterschließung
Hier wird die Darstellung bzw. Erweiterung des eigenen Geschäftsfeldes in die digitale Umgebung betrachtet. Beispielsweise kann eine spezifische Online-Marketing-Strategie für ein Unternehmen oder eine eigene Webseite erstellt werden, wodurch die Präsenz im Internet verbessert wird. Denkbar ist auch die Erstellung eine Onlineshops mit der zugehörigen Zahlungsabwicklung. Dazu gehört auch die Erstellung einer Shopping App oder die Beratung über Content-Marketing, Webseite-Monitoring und Social-Media-Tools.
IT-Sicherheit
Dieses Tool soll gewährleisten, dass die geplante oder bestehende IKT-Infrastruktur vor Angriffen sicher ist. Es wird eine Risiko- und Sicherheitsanalyse gemacht, um so mögliche Schwachstellen und Bedrohungen zu bewerten. Des Weiteren können Maßnahmen zur Verbesserung von IT-Sicherheitsmanagementsystemen in die Wege geleitet werden. Unternehmen sollen durch dieses Modul vor Cyberangriffen geschützt werden und selbstständig erforderliche IT-Sicherheitsmaßnahmen erlernen.
Finanzieller Umfang des Zuschusses
Die Integration bestehender TYPO3-Erweiterungen
Gefördert werden 50 % der Beratungs- bzw. Umsetzungsleistung. Die restlichen 50 % muss der Antragsteller selbst tragen. Im Förderumfang sind 30 Beratertage enthalten, die innerhalb von 6 Monaten abgehalten werden sollten. Ohne Mehrwertsteuer entspricht ein Beratertagessatz somit 1.100 €. Werden die kompletten 30 Tage beansprucht ergeben sich also 33.000 € an Kosten. Davon werden durch das Förderprogramm go-digital 16.500 gefördert. Das Projekt wird bei der Förderung in zwei Schritte gegliedert.
Im ersten Schritt werden eine Potenzialanalyse sowie eine grobe Realisierungsplanung erstellt. Vom BMWi werden hierfür vier Beratertage angesetzt. Im zweiten Schritt geht es um die Verfeinerung und die Umsetzung des Realisierungskonzeptes. Für das Hauptmodul sind 20 mögliche Beratertage eingeplant. Anschließend verbleiben sechs Beratertage für die Hinzuziehung eines Dritten Sachverständigem. Mindestens zwei Beratertage davon müssen das Modul IT-Sicherheit behandeln.
Ablauf des Förderungsprogramms
Die Integration bestehender TYPO3-Erweiterungen
Wie bereits erwähnt wird im ersten Schritt ein Realisierungskonzept erarbeitet. Anschließend wird mit der Agentur ein Beratervertrag aufgesetzt. Von go-digital gibt es hierfür Vorlagen. Um die Bürokratie kümmert sich das beratende Unternehmen. Der Auftraggeber muss den Vertrag lediglich unterzeichnen.
Hinter go-digital steht das Unternehmen Euronorm. An dieses wird der Förderantrag gestellt. Um die Bürokratie muss sich der Auftraggeber auch hier nicht kümmern, er muss lediglich die aufbereiteten notwendigen Dokumente unterzeichnen.
Liegen alle erforderlichen Dokumente ausgefüllt und unterzeichnet vor, reicht die beauftragte Agentur diese bei Euronorm ein. Für die Bearbeitungsdauer des Förderantrages können etwa acht Wochen eingeplant werden. Mit der geplanten Umsetzung des Realisierungskonzeptes wird erst nach Bewilligung des Antrages begonnen.