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Die Frage, ob ihr Online-Shops rechtssicher ist, beschäftigt viele Onlinehändler. Man hört ja immer wieder von horrenden finanziellen Forderungen, die an einen Shopbetreiber gestellt werden, wenn bestimmte Punkte nicht eingehalten werden.
In Deutschland gibt es sogar bekannte Abmahnanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, das Web nach Seiten zu durchsuchen, die sich nicht genau an bestehenden Gesetzte halten. Diese werden dann mit empfindlichen Geldforderungen konfrontiert. Dabei ist die Lösung dieses Problem nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Lassen Sie sich Ihren Rechtssichern-Onlineshop erstellen
Es gibt mehrere Gesetze, die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie ein Online-Geschäft betreiben.
Der erste Schritt zur Erstellung eines Rechtssicherheitskonzepts für Ihren Online-Shop besteht darin, festzulegen, welche Rechtstexte für Ihr Unternehmen notwendig sind. Dies kann durch Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen.
Es gibt auch Dienstleister wie etwa die "Media Helden", die einen kompletten "schlüsselfertigen" Webshop erstellen, der allen gelten gesetzlichen Bestimmungen entspricht und so sicher vor teuren Abmahnungen ist. Es gibt etwa einige Rechtstexte, die auf keiner Seite fehlen dürfen. Die gesetzlich verbindlicher Rechtstexte müssen ordnungsgemäße in die Webseite eingebunden werden.
Diese Punkte schreib der Gesetzgeber vor:
Weiter wichtige Punkte sind das Urheberrecht. Es dürfen bei der Verwendung von Produktbilder- und Texte die Rechte des Urhebers nicht verletzt werden. Bei den Preisen ist der Betreiber verpflichtet, auf die anfallende Umsatzsteuer hinzuweisen. Die Versandkosten müssen korrekt angegeben werden oder sie zumindest leicht zu berechnen sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen sind ein gesetzliches vorgeschriebenes Dokument, das in allen Online-Shops leicht zu finden sein muss. Es enthält die Geschäftsbedingungen des Unternehmens und deren Datenschutzrichtlinie.
Die Kundeninformationen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein müssen, können persönliche Daten, Zahlungsdetails, Kontaktdaten usw. umfassen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft, was bedeutet, dass alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, die Vorgaben dieses Gesetzes genau einhalten müssen. Bei Zuwiederhandeln ist mit hohen Strafen zu rechnen.
Einige Unternehmen entscheiden sich auch für einen transparenteren Ansatz, indem sie ihre Datenschutzrichtlinie in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen aufnehmen. Das deckt alle notwendigen Klauseln wie Datenschutzrichtlinie, Nutzungsbedingungen usw. ab.
Ein weiterer Punk, der bei einem rechtssicheren Online-Shop beachtet werden muss, ist das Impressum. Welche Informationen es enthalten muss, wird in Deutschland von vom § 5 des Telemediengesetz (TMG) geregelt. Das Impressum darf bei einem Online-Shop auch auf derselben Seite wie die AGB stehen.
Folgende Informationen müssen enthalten sein
Da Impressum sollt nicht irgendwo tief in der Hierarchie einer Webseite verborgen sein. Es muss von den Usern schnell und auf direktem Wege zu öffnen sein, sonst kann auch zu rechtlichen Problemen kommen.
Diese Angaben bei einem Online-Shop werden von einem Gesetz der Europäischen Union, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), geregelt. Dieses Gesetz soll die Rechte von Einzelpersonen schützen und ihnen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben. Das neue EU-Datenschutzgesetz gilt seit dem 25. Mai 2018.
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben und die Kunden haben, die in der EU leben. Hier wird unter anderem die personenbezogene Sammlung der Daten von Kunden geregelt. Ein weiter Punkt verlangt die Zustimmung des Kunden zur Verwendung von Cookies.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei einem rechtssicheren Online-Shop ist die korrekte Preisangabe. Sie wird von der Preisangabenverordnung oder kurz PAngV geregelt. Diese Verbraucherschutzverordnung soll den Kunden sowohl informieren und ihn auch schützen. Die Preise sollen transparent sein, damit sie einfach mit anderen Angeboten verglichen werden können. Die Einhaltung dieser Verordnung ist für Onlinehändler:innen besonders wichtig. Das sind die wichtigsten Angaben, die Sie zu Ihren Preisen machen müssen
Es muss der Gesamtpreis angegeben werden. Dies ist der Betrag, den der Verbraucher tatsächlich am Ende inklusive der Umsatzsteuer und sonstiger „Preisbestandteile“ wie etwa Verpackung und Versand bezahlen muss.
Es darf nicht mit Nettopreisen geworben werden, falls an Endverbraucher verkauft wird.
Sie müssen angeben, ob der Preis inklusive Versandkosten ist oder ob diese noch hinzukommen.
Die Höhe der Versandkosten muss beim Angebot nicht angeben werden, aber der Kunde muss sich über deren Höhe informieren können.
Benötigen auch Sie eine neue Webseite, Onlineshop oder Online Marketing? Wir sind die Media Helden und gestalten ihre digitale Zukunft. Mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Software-Entwicklung sowie im Webdesign bieten wir ihm die beste Voraussetzung für ihren Erfolg. Worauf warten Sie, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir sprechen ihr Vorhaben durch.